EMOVY hilft E-Flottenbetreibern finanziell zu profitieren!

Neues Angebot der EMOVY – darum lohnt sich #emobilität ab 2022 gleich dreifach! 💰💰💰

Vor wenigen Wochen hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote verabschiedet. Über ein Detail dürfen sich E-Flottenbetreiber besonders freuen:

Strom in Elektrofahrzeugen soll künftig mit dem Faktor 3 auf die THG-Quote angerechnet werden!

Was heißt das genau und wie profitieren E-Flottenbetreiber davon?

Die #thgquote ist ein wichtiges Instrument auf dem Weg zur Klimaneutralität, auch im Verkehr. So müssen z. B. Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe vermarkten, einen Teil der dadurch verursachten Emissionen durch klimafreundliche Alternativen kompensieren.

Im Bereich der Kraftstoffe zählt dazu auch Strom.

Das Interessante dabei: Die Quotenverpflichtung kann an Dritte abgegeben werden, z.B. an E-Flottenbetreiber.

Indem also Flottenbetreiber die Quoten ihrer #Elektrofahrzeuge sammeln und an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen, können sie davon finanziell profitieren. Mit der neuen Regelung wird dieses Erlöspotenzial ab 2022 sogar verdreifacht! 💯

EMOVY hilft E-Flottenbetreibern dabei, sich dieses Potenzial mit minimalem Aufwand zu sichern. Weitere Infos unter www.EMOVY.de.

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