Umsatzsteuer: Null Prozent für Photovoltaikanlagen ab 2023

Jedes Jahr, zum Ende des Jahres hin, berät der Deutsche Bundestag ein Jahressteuergesetz, in dem Neuregelungen für das kommende Jahr zu verschiedenen Steuergesetzen im Paket beschlossen werden. Das Jahressteuergesetz 2022, das von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, enthält erstmals eine umfassende Veränderung der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen in mehreren Steuergesetzen.

Das Gesetzespaket enthält drei wesentliche Änderungen für die Photovoltaik

  1. Bei der Umsatzsteuer wird ein neuer Steuersatz mit null Prozent eingeführt, der vielen Käufern künftig praktisch eine Anschaffung ohne Mehrwertsteuer ermöglicht.
  2. Die Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen werden von der Einkommensteuer befreit, was sowohl für neue wie auch für bestehende Anlagen gilt.
  3. Das Steuerberatungsgesetz wird so geändert, dass Lohnsteuerhilfevereine künftig die Einkommensteuererklärung auch für die Betreiber von Photovoltaikanlagen erstellen dürfen, wenn sie von der Einkommensteuerbefreiung betroffen sind.

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